Steuern bei ETFs – Was Anleger wissen sollten

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ETFs sind für viele Anleger aus Neumarkt, Freystadt und Postbauer-Heng eine beliebte Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Doch viele wissen nicht genau, wie ihre Erträge versteuert werden. Dabei ist das Thema Steuern bei ETFs einfacher, als es auf den ersten Blick scheint.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Sie fällt auf Kursgewinne, Dividenden und die sogenannte Vorabpauschale an – also auf Erträge, die bei thesaurierenden ETFs automatisch wieder angelegt werden.
Der Steuersatz liegt bei rund 26–28 % inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Jeder Anleger hat außerdem einen steuerfreien Sparerpauschbetrag (1.000 € für Ledige, 2.000 € für Ehepaare). Damit dieser berücksichtigt wird, sollte bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag eingerichtet sein.

Langfristig lassen sich ETF-Investments auch steuerlich optimieren – etwa über eine Basisrente (Rürup) oder fondsgebundene Altersvorsorge.
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

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